Fördervoraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts.
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Antragsteller:innen, die einen Antrag auf Förderung beim Musikfonds stellen wollen, müssen grundlegende formale sowie musikalische Anforderungen erfüllen.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr geplantes Projekt in den Förderfokus des Musikfonds fällt, setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit der Geschäftsstelle in Verbindung.
-
Formale Voraussetzungen
PROFESSIONALITÄT
Antragsteller:innen müssen im Bereich der aktuellen Musik professionell tätig sein.WOHNSITZ
Antragsteller:innen bzw. antragstellende Organisationen müssen ihren Wohn-bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben, das geplante Projekte muss (hauptsächlich) in Deutschland stattfinden.PROJEKTBEGINN
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium noch nicht begonnen haben.PRÄSENTATION
Beantragte Projekte müssen öffentlich präsentiert werden.DOPPELFÖRDERUNGEN DURCH BUNDESMITTEL
Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten. (Dazu gehören z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.) -
Musikalische Anforderungen
Der Musikfonds fördert alle Sparten der aktuellen Musik gleichermaßen und ist offen für genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze. Eine Vielzahl von Veranstaltungs- und Präsentationsformaten ist denkbar, künstlerisches Experimentieren und Forschen stehen im Förderfokus.
Der Musikfonds unterscheidet dabei zwischen folgenden Genres:
- Composer-Performer/Echtzeitmusik
- Elektronische Musik (Kontext experimentelle Clubmusik, Electronica)
- Elektronische oder Elektroakustische Musik (Kontext Neue Musik)
- Experimenteller Pop, Rock oder Hip Hop
- Interdisziplinär (keine rein musikalischen Formate, Einbezug von Kunstsparten wie z.B. Tanz, Literatur, Photographie etc.)
- Experimenteller Jazz/Improvisierte Musik
- Klangkunst (Installations- oder Ausstellungsformate)
- Neue Musik (klassisch geprägte zeitgenössische Musik)
- Transtraditionelle Musik
- Vokalmusik (auch Chormusik)
Musiktheater-Projekte können beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.
Musikprojekte ohne klar erkennbaren experimentellen, professionellen Bezug liegen nicht im Förderfokus des Musikfonds und haben wenig Aussicht auf Förderung.
Vor der Antragstellung
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und Ihr geplantes Projekt musikalisch in den Förderfokus des Musikfonds fällt, lesen Sie sich bitte die Fördergrundsätze und -regularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung aufmerksam durch und prüfen, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ-Bereich. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht die Geschäftsstelle jederzeit per E-Mail sowie zu den Beratungszeiten telefonisch zur Verfügung.
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Antragssystem möglich.
Nach erfolgreichem Login finden Sie am rechten Rand der Antragsmaske ein jeweils auf die Förderrunde zugeschnittenes Merkblatt zur Antragstellung mit weiteren nützlichen Informationen.
Fördergrundsätze und -regularien
-
Fördergrundsätze
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbst zweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.
Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden Zwischenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von Sub- bis Hochkultur an.
Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch andere Förderungen (z.B. zeitlich befristete Stipendien oder stipendienartige Förderungen) vergeben werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur:innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 Euro oder Stipendien im Rahmen der jeweiligen Programme. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Auch die Förderung von Ankäufen (z.B. von Instrumenten) ist in der Regel ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen darf.
Die Förderung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben voraus. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen erschlossen werden.
Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium (bzw. eine andere vom Fonds eingesetzte Jury) noch nicht begonnen haben.
Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten. Die Förderung des Musikfonds aus Mitteln der BKM steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren.
Im Rahmen der im vorletzten Absatz dieser Fördergrundsätze angeführten Trias von „Werk – Interpretation – Veranstaltung / Vermittlung“ kann die Produktion von Ton- und Bildträgern partieller Bestandteil einer Förderung sein, insbesondere bei innovativen Formen der Dokumentation.
Diese Fördergrundsätze werden durch Förderregularien ergänzt, die Hinweise für Antragsteller:innen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten. Die Förderregularien werden vom Kuratorium des Musikfonds e.V. im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung beschlossen.
Im Zentrum des Musikfonds steht die allgemeine Projektförderung. Für Anträge in speziellen Bereichen können besondere Antragsbedingungen und -ziele formuliert werden.
Im Mittelpunkt der Projektförderung steht die Trias „Werk - Interpretation - Veranstaltung/Vermittlung“. Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden.
Pro Jahr sind zwei Förderrunden vorgesehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
-
Förderregularien
- Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an herausragende Projekte/Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik, welche die Vorgaben der Fördergrundsätze erfüllen.
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragsteller:innen müssen im Bereich der professionellen aktuellen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Amateuren in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
- Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
- Die Anträge für das Förderprogramm Große Projektförderung des Musikfonds sind jeweils zum 31. März und 30. September einzureichen. Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung (ca. zwei Monate nach Ende der Antragsfrist) noch nicht begonnen haben, d.h. keine Ausgaben dafür getätigt oder Verträge abgeschlossen haben. Die Antragsfristen für zusätzliche Förderprogramme (z.B. Stipendien oder Sonderprogramme) werden im Rahmen der jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben.
- Die Antragstellung muss über das Online-Antragssystem unter www.musikfonds.de erfolgen. Anträge sind ausschließlich online einzureichen.
- Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn er online bis zum Ablauf des Tages der Antragsfrist (spätestens 18.00 Uhr MEZ) eingereicht wurde. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Auszahlungen erfolgen erst nach Abschluss eines Fördervertrages.
- Voraussetzung für eine Projektförderung ist das Vorliegen eines ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplans. Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können Komplementärmittel an derer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen), Eigenmittel, zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentlicher Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden) sowie Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren zählen.
- Das Förderprogramm des Musikfonds fördert mit maximal 50.000 Euro. Der Musikfonds fördert keine Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Dar stellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten.
- Förderfähig sind insbesondere: Künstlerische Honorare unter Berücksichtigung der seit 01. Juli 2024 geltenden verpflichtenden Vorgaben zu den Honoraruntergrenzen, projektbezogene Personalkosten, Reise- und Übernachtungskosten nach Maßgaben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) sowie Produktionskosten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
- Nicht förderfähig sind insbesondere: Benefizveranstaltungen, Wettbewerbe und Anschaffungsmaßnahmen (z.B. Instrumente, elektronische Geräte, Mobiliar).
- Es ist zu gewährleisten, dass die geförderten Projekte im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundrechte durchgeführt werden, und dass im Rahmen der Projektdurchführung keine menschenverachtenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte verbreitet werden. Bei Nichteinhaltung kann die Förderung nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
- Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen darf.
Benötigte Angaben
Für die Antragstellung sind erforderlich:
-
Kurztexte
Zur Beschreibung Ihres Projektvorhabens werden zunächst vier Kurztexte gefordert. Versuchen Sie in diesen vier Texten das künstlerische Konzept und die formale Struktur ihres Projekts möglichst einfach verständlich zu machen.
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen)
Bitte beschreiben Sie möglichst konkret und kurz den Kern Ihres Projektes. Orientieren Sie sich dabei gerne an den typischen „W-Fragen“: Was? Wer? Wann? Wo? - Projektziele (max. 750 Zeichen)
Was ist die angestrebte Wirkung des Projekts? W-Frage: Warum? Wozu? - Zielgruppe und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (max. 500 Zeichen)
Welches Publikum wollen Sie erreichen und welche Werbemaßnahmen streben Sie an? - Fördergründe (max. 300 Zeichen)
Was ist speziell förderwürdig an Ihrem Projekt? Worin besteht das Innovationspotenzial? Was ist das Alleinstellungsmerkmal?
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen)
-
Musikbeispiele (Links)
Sie haben die Möglichkeit im Antragsformular Musikbeispiele in Form von Weblinks hochzuladen (max. 5 Links, werbefrei, vorzugsweise bandcamp/soundcloud oder dropbox/google drive). Bitte keine Drive Ordner mit mehreren Dateien, sondern pro Link nur 1 Musikbeispiel präsentieren.
Bitte beschreiben Sie die Musikbeispiele und ihren Bezug zum Projekt kurz im Antragsformular (z.B. Namen der beteiligten Musiker:innen, Aufnahmejahr, Titel des Werks). Auch wenn es zum beantragten Projekt selbst noch keine Musikbeispiele gibt sollte ein eindeutiger Bezug hierzu gegeben sein (teilnehmende Künstler:innen).
-
weitere wichtige Dokumente (Upload)
Dem Antrag sind 3 Dokumente in Form von Uploads (PDF, max. 5 MB/Datei) beizufügen:
- ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
- Spielstättenbescheinigung(en) oder Absichtserklärung(en) der/des Veranstaltungsorte(s)
Jeder angegebene Veranstaltungstermin sollte mit einer Absichtserklärung belegt sein. Es kann nur eine Datei hochgeladen werden, bitte fassen Sie mehrere Bescheinigungen zu einem PDF-Dokument zusammen. - Kurzbiografien der beteiligten Künstler:innen
Die Kurzbiographien aller beteiligten Künstler:innen/Ensembles/Bands sollten jeweils nicht länger als ein Absatz sein. Sie haben hier die Möglichkeit Links zu den persönlichen Webseiten der beteiligten Künstler:innen/Ensembles/Bands anzugeben.
-
Finanzierungsplan
Die Benutzung des vom Musikfonds vorgegebenen Finanzierungsplans im Antragstool ist zwingend.
Zur Vorbereitung Ihres Antrags empfehlen wir, sich das Beispiel (siehe Downloads) zur Hilfe zu nehmen. Es hat den gleichen Aufbau wie der Finanzierungsplan im Antragstool.
Achten Sie bitte auf Stimmigkeit/Plausibilität des Finanzierungsplans. Eine nachvollziehbare und transparente Aufschlüsselung von Einnahmen und Ausgaben erleichtert die Bewertung des Antrags.